In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot auf öffentlichen und landwirtschaftlichen Flächen als auch in privaten Vorgärten.
Verschmutzungen durch Hundekot bieten einen unerfreulichen Anblick, belästigen die Bevölkerung und es können Krankheiten übertragen werden, so dass gesundheitliche Gefahren – zum Beispiel für spielende Kinder – nicht auszuschließen sind.
Dieses Ärgernis kann leicht durch mehr Verantwortungsbewusstsein der Hundehalterinnen und Hundehalter vermieden werden.
Also, achten Sie darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt. Spielplätze, Bürgersteige, öffentliche Wege, Plätze und Grünanlagen und Vorgärten sind dafür tabu. Sollte ihr Hund dennoch an einer dieser Flächen sein „Geschäft“ verrichten, dann sind Sie dazu verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen. Es ist nicht Sache der Gemeinde oder Ihrer Mitmenschen, die Hinterlassenschaften Ihres Hundes zu entfernen.
Es ist nachgewiesen, dass verunreinigtes Gras durch Hundekot bei Nutztieren zu Erkrankungen und auch zu Fehlgeburten führen kann. Lassen Sie ihren Hund außerhalb der Ortslage erst dann frei laufen, wenn er sein Geschäft erledigt hat und Sie dies ordnungsgemäß entsorgt haben.
Hundekot ist Abfall und gehört in die Restmülltonne.
Werner Becker
Ortsvorsteher