Erdorfer Starkregenvorsorge (6)
Thema: weitere Schutzmaßnahmen
Damit im Falle eines Hochwasser- oder Starkregenereignisses das Wasser schnell und ungehindert ablaufen kann, möchte ich an dieser Stelle auf die Straßenreinigungssatzung der Stadt Bitburg hinweisen.
Die Reinigungspflicht umfasst u..a. das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen auf den Straßen, die der Entwässerung oder der Brandbekämpfung dienen, von Unrat, Eis, Schnee oder den Wasserablauf störenden Gegenständen.
Das Säubern der Fahrbahnen und Gehwege umfasst insbesondere
► die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras, Unkraut und sonstigem Unrat jeder Art,
► die Entfernung von Gegenständen, die nicht zu den Fahrbahnen und Gehwegen gehören,
► die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe.
Kehricht, Schlamm und sonstiger Unrat sind unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen. Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe und Rinnenläufe oder Gräben ist unzulässig.
Die Stadt Bitburg beauftragt ein externes Unternehmen zweimal im Jahr die Kanaleinlaufschächte/Sinkkästen zu reinigen. Unabhängig hiervon wurden im Rahmen des Erdorfer Dorfchecks und des Hochwasser- und Starkregenkonzeptes die Gemeindearbeiter beauftragt alle zwei Monate bzw. nach einem Starkregen an besonders signifikanten Stellen in der Ortslage die Sinkkästen zu kontrollieren und zu reinigen.
Im eigenen Interesse bitte ich darum die Ausführungen der Straßenreinigungssatzung zu beachten.
Desweiteren ist eine regelmäßige Reinigung der Dachrinnen und Entwässerungsrinnen vor Türen und Garagen dringend anzuraten.
Werner Becker
Ortsvorsteher