- Brennholz aus dem Stadtwald Bitburg wird unabhängig vom Wohnsitz an jeden interessierten Käufer verkauft.
Brennholz in langer Form:
Bereits gefällte und entastete Bäume werden am befestigten Weg (PKW geeignet)) bereitgestellt und versteigert. Die Versteigerung erfolgt öffentlich, Zuschläge werden an den Meistbietenden erteilt. Die maximale Zuschlagsmenge liegt bei ca. 14 Festmeter (entspricht ca. 20 Raummeter) pro Versteigerung und anwesender Person. Vor der Versteigerung werden Bieterkarten verteilt. Diese sind vom Bieter auszufüllen und dienen nach Zuschlag als Grundlage zur Rechnungserstellung. Die Rechnung über die ersteigerte Holzmenge wird per Post zugestellt.
Die Taxpreise werden hergeleitet aus geschätzter Menge des Polters multipliziert mit 49 Euro/Festmeter incl. Mehrwertsteuer. Es ergibt sich ein Polterpreis incl. Mehrwertsteuer. Alle Polter sind mit einer Polternummer (farbiges Plastikplättchen) versehen; die geschätzte Festmetermenge des Polters wird während der Versteigerung genannt. Es kommen ca. 70 Festmeter zum Verkauf. Eine Übersichtskarte der Polterplätze ist auf der home page der Stadt Bitburg www.bitburg.de hinterlegt.
Die Versteigerung findet statt auf den Gemarkungen
Bitburg Matzen und Erdorf:
Treffpunkt: Samstag 9.3.2019, 9.00 Uhr,
Kyllbrücke Erdorf
Eine weitere Versteigerung findet noch im März/April auf der Gemarkung Bitburg – Mötsch statt
Arbeitsicherheit und Umweltschutz
Zur eigenen Sicherheit muss bei Arbeiten mit der Motorsäge im Stadtwald Bitburg Schnittschutzhose, Schnittschutzschuhe und ein Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz getragen werden.
Der Besuch eines Motorsägen – Grundkurses (MS Basis) ist Pflicht. Es darf ausschließlich biologisch abbaubares Kettenschmieröl und Sonderkraftstoff in der Motorsäge verwendet werden.
Ein Merkblatt zur Selbstwerbung wird jedem Käufer bei Bedarf ausgehändigt.
Bezahlung
Die Zahlung erfolgt gegen Rechnung. Mit Zuschlagserteilung / Verkauf geht die Gefahr von Verlust und Untergang des Holzes auf den Käufer über.
Die Holzabfuhr ist nur nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises zulässig.