Kein Anspruch auf nachträgliche Einsammlung
Es besteht kein Anspruch darauf, dass die ausgefallene Abfuhr nachgeholt wird. Dies ist wegen der feststehenden und ausgefüllten Tourenpläne leider nicht möglich. Die Straßen oder Straßenabschnitte, die nicht befahren werden können, sind dem A.R.T. bzw. den Entsorgungsunternehmen bekannt, so dass dort bei der nächsten regulären Abfuhr zu den Tonnen auch geeignete Behältnisse - wie handelsübliche Kunststoffsäcke für Restabfälle oder Papiersäcke und Kartons für Papier- und im Landkreis Vulkaneifel Bioabfälle ausnahmsweise hinzugestellt werden dürfen. Dabei ist darauf zu achten, dass die zugestellten Behältnisse eindeutig den richtigen Tonnen zugeordnet werden können. Wichtig ist, dass die Abfälle nach einer ausgefallenen Tour noch am selben Tag wieder weggenommen und auf das Grundstück zurückgebracht werden müssen.
Hinweis der ART Trier auf der Homepage: www.art-trier.de