Die Stadt Bitburg hat den Eingemeindungsvertrag gebrochen
Im Eingemeindungsvertrag vom 06.06.1969 ist unter § 3 Abs. 2 festgehalten, dass das bisher geltende ungeschriebene Ortsrecht ( Gewohnheitsrecht ) in der bisherigen Übung bestehen bleibt.
Gewohnt und stolz waren wir in Erdorf immer auf den prächtigen und majestätischen Maibaum, der einen Monat lang über dem Kylltal zu sehen war.
Leider hat die Stadt das Gewohnheitsrecht und somit den Eingemeindungsvertrag gebrochen, da vom gelieferten Maibaum gerade mal 2 m nutzbar waren. Die Bemühungen des Ortsvorstehers, den städtischen Maibaum nach Erdorf zu holen, da dieser erst am 02.05. in der Stadt aufgestellt wird, wurden abgelehnt.
Die Männer der Erdorfer Schlepperfreunde machten sich dann am Samstagmorgen auf den Weg und schlugen den von Walter Ewen gespendeten Maibaum und trugen ihn durchs Dorf.
Somit stand dem Wonnemonat Mai und dem Maifest nichts mehr im Wege.
Die Erdorfer Schlepperfreunde hatten das Maifest am Abend des 30.04. ausgerichtet und keine Arbeit und Mühe gescheut. Die Erdorfer Feuerwehr hatte dann den Maibaum souverän unter den Klängen des Musikvereins aufgestellt. Anschließend wurde der Maibaum ( in diesem Jahr sogar 2 ) für die Kinder – und Jugendarbeit in Erdorf von Norbert „Egger“ Theisen ersteigert.
Der neue prachtvolle Maibaum steht nun in voller Länge und Größe im Kylltal. Er ist so groß , dass man ihn sogar von Bitburg aus sehen kann und somit an den Bruch des Eingemeindungsvertrages erinnert wird.
Schadenersatzforderungen wurden bereits bei der Stadt geltend gemacht.
Werner Becker