Am 07. und 08.11.2015 finden im Bistum Trier und somit auch in unserer Pfarrei die Wahlen für den Pfarreienrat-Direkt und Verwaltungsratswahlen statt.
Die Briefwahlunterlagen haben Sie in den letzten Tagen erhalten.
Der Pfarrgemeinderat hatte entschieden, dass die Wahlen als Persönlichkeitswahl und als allgemeine Briefwahl stattfinden.
Dies bedeutet, dass -entgegen der Listenwahl – keine Personen auf den Briefwahlunterlagen eingedruckt sind.
Dabei kann jede Wahlberechtigte bzw. jeder Wahlberechtigter höchstens so viele Namen wählbarer Personen auf dem Stimmzettel eintragen als Mitglieder des Pfarreienrates-Direkt bzw. Verwaltungsrates zu wählen sind.
Dies bedeutet, dass auf dem weißen Stimmzettel für den Pfarreienrat-Direkt höchstens bis zu 4 Namen und auf dem gelben Stimmzettel für den Verwaltungsrat höchstens bis zu 2 Namen eingetragen werden können.
Aber wen wähle ich jetzt? _
Jede Wahlberechtigte bzw. jeder Wahlberechtigter kann wählbare Personen eintragen, die er/sie persönlich für die Ausübung dieses Amtes für befähigt hält.
Auf dem weißen Stimmzettel für den Pfarreienrat-Direkt können dies zum Beispiel die bisherigen amtierenden Pfarrgemeinderatsmitglieder oder auch andere Personen sein.
Die Verwaltungsratswahlen sind Ergänzungswahlen. Die amtierenden Mitglieder ( Maria Schwarz und Martina Thies) können nicht gewählt werden, da sie noch für 4 Jahre im Amt sind.
Gewählt ist, wer die meisten Stimmen hat. Der Wahlvorstand fragt die Gewählten in der Reihenfolge der erreichten Stimmenzahl und gibt ihnen die Möglichkeit, sich binnen drei Tagen zur Annahme der Wahl zu äußern. Falls keine Äußerung erfolgt, gilt die Annahme der Wahl als abgelehnt.
Nehmen Sie an der Wahl teil. Machen Sie von Ihrem Wahlrecht – im Sinne und Wohl der Pfarrei St. Laurentius Erdorf – Gebrauch.
Der Wahlausschuss
Hedi Barg
Werner Becker