In einer gemeinsamen Sitzung des Ortsbeirates Bitburg – Erdorf und des Ausschusses für Bau, Wirtschaft und Verkehr am 25.02.2014 wurde einstimmig empfohlen bzw. beschlossen, den vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz am 06.11.2013 für unwirksam erklärten Bebauungsplan der Stadt Bitburg Nr. 55 Bereich „ Auf der Acht, Stadtteil Erdorf, zur Behebung von Fehlern in einem ergänzenden Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB zu heilen ( Aufstellungsbeschluss ).
Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes bleibt gegenüber der Abgrenzung des für unwirksam erklärten Bebauungsplanes unverändert und wird im Wesentlichen umgrenzt von der vorhandenen Wohnbebauung entlang der Bonner Straße (B 257) im Südwesten, von der vorhandenen Bebauung an der Schulstraße im Südosten, von den landwirtschaftlichen Flächen und dem Friedhof im Nordosten und von den Grünflächen an der Bonner Straße im Nordwesten.
Das Plangebiet beinhaltet Flurstücke der Flur 8, Gemarkung Erdorf, und umfasst ca. 6,5 ha.
Der Entwurf des ergänzten Bebauungsplanes Nr. 55 Bereich „Auf der Acht“, Stadtteil Erdorf, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung einschließlich Umweltbericht als Anlage wird gebilligt und die Verwaltung wird im Rahmen des ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 BauGB sowohl mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und als auch mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.
Der Entwurf des städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB mit der Unteren Naturschutzbehörde zur Sicherung der Durchführung der externen naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen wird gebilligt. Die Verwaltung wird ermächtigt, auf dieser Grundlage diesen Vertrag mit der Unteren Naturschutzbehörde vor der Beschlussfassung des Bebauungsplanes als Satzung abzuschließen.