Stadtwald Bitburg
Brennholzversteigerung Saison 2024 aus dem Stadtwald Bitburg, hier Gemarkung Erdorf, weitere Versteigerungen folgen auf den Gemarkungen Bitburg - Bedhard und Mötsch
Brennholz in langer Form:
Bereits gefällte und entastete Bäume werden am befestigten Weg (meist PKW geeignet)) bereitgestellt und versteigert. Die Versteigerung erfolgt öffentlich, Zuschläge werden an den Meistbietenden erteilt. Die maximale Zuschlagsmenge liegt bei ca. 10 Festmeter (entspricht ca. 14 Raummeter) pro Versteigerung und anwesender Person.
Der Taxpreise wird hergeleitet aus geschätzter Menge des Polters multipliziert mit 68€ / Festmeter (Buche, Esche, Hainbuche, Eiche) incl. Mehrwertsteuer. Nadelholz wird billiger angeboten. Es ergibt sich ein Polterpreis incl. Mehrwertsteuer. Alle Polter haben eine Polternummer, die geschätzte Festmetermenge ist mit Farbe angeschrieben. Vor der Versteigerung werden Bieterkarten verteilt. Diese sind vom Bieter auszufüllen und dienen nach Zuschlag als Grundlage zur Rechnungserstellung. Die Rechnung über die ersteigerte Holzmenge wird per Post zugestellt.
Es kommen ca. 150 Festmeter zum Verkauf. Eine Übersichtskarte der Polterplätze ist auf der home page der Stadt Bitburg www.bitburg.de hinterlegt.
Die Versteigerung findet statt auf der Gemarkung:
Bitburg Erdorf:
Treffpunkt: Samstag 25.5.2025, 9.00 Uhr,
Eidenbachstraße, Waldweg an der Eidenbach
Arbeitsicherheit und Umweltschutz
Zur eigenen Sicherheit muss bei Arbeiten mit der Motorsäge im Stadtwald Bitburg Schnittschutzhose, Schnittschutzschuhe und ein Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz getragen werden.
Der Besuch eines Motorsägen – Grundkurses (MS Basis) ist Pflicht. Es darf ausschließlich biologisch abbaubares Kettenschmieröl und Sonderkraftstoff in der Motorsäge verwendet werden.
Ein Merkblatt zur Selbstwerbung wird jedem Käufer bei Bedarf ausgehändigt.
Bezahlung
Die Zahlung erfolgt gegen Rechnung. Mit Zuschlagserteilung / Verkauf geht die Gefahr von Verlust und Untergang des Holzes auf den Käufer über.
Die Holzabfuhr ist nur nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises zulässig.